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Mitführen von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Informationen und Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen sowie Formulare finden Sie auf der Seite des  Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die notwendigen Formulare für Ihren Arzt stehen dort zum Herunterladen bereit.

Für Berliner gelten folgende Formulare:

Innerhalb der EU die "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung   — Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens —"

Für alle Länder außerhalb der EU, auch USA und Kanada, die "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen.".

Den zutreffenden Vordruck füllen Sie gemeinsam mit Ihrem, diese Medikamente verschreibenden Arzt/Ärztin aus und lassen es von ihm/ihr unterschreiben.

Die Beglaubigung der von Ihrem Arzt ausgefüllten Bescheinigung ist in jedem Bundesland geregelt.
Die zuständige Behörde für das Land Berlin ist das  Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) 
Adresse: Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin (Dienstgebäude), Raum 4050,

Sprechzeit: Di und Fr. von 9 bis 12 Uhr und Do. von 15 bis 18 Uhr.

Telefonische Anmeldung bzw. Vereinbarung eines anderen Termins: +49 30 9022 92111.


Nach Auskunft im LAGeSo wird von den Staaten am Mittelmeer für Berliner die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung   — Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens — mit dem Stempel vom LAGeSo anerkannt. Nur bei Ägypten gäbe es hin und wieder Probleme.

Darüber hinaus empfehlen wir, die Informationen der Botschaften der zu bereisenden Länder zu lesen und zu befolgen. Sie finden diese in den jeweiligen Seiten im Internet.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an Herrn Barthel wenden.

 

Page maintained by r.barthel@dng-shg-berlin.de , Copyright(c) Rolf Barthel, DNG e.V., Created: 10.11.2004       aktualisiert:     am  Donnerstag, 24.11.2011, 10.16
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